Blockentwicklungskonzepte
Im Rahmen von Blockentwicklungskonzepten konkretisieren wir Sanierungsziele auf der Block- und Grundstücksebene und schaffen somit die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
„Städtebauliche und funktionale Defizite“: so heißt es an vielen Stellen im BauGB – besonders im Besonderen Städtebaurecht. Ein Weg diese in Baublöcken zu benennen und konzeptionell zu beheben ist die Erarbeitung von Blockentwicklungskonzepten. Das Ziel dieser ist dabei die Formulierung oder Konkretisierung grundstücksbezogener (Sanierungs-)Ziele, welche die Grundlage für eine qualifizierte und rechtssichere sanierungsrechtliche Beurteilung und Genehmigung von Vorhaben gemäß §§ 144, 145 BauGB bilden. Zudem können Blockentwicklungskonzepte als inhaltliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dienen.
Aus diesem Grund treffen wir in den Blockentwicklungskonzepten neben einer ausführlichen Bestandsanalyse sowie der Formulierung block- und grundstücksbezogener Sanierungsziele auch Aussagen zu Zonierung, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur zulässigen Bebauung. Zur Erarbeitung der Konzepte zählt natürlich auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (u.a. Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen) sowie die Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern.
Zuletzt haben wir das Blockentwicklungskonzept für den Bereich Böttgerblock in unserem Fördergebiet Badstraße/Pankstraße erarbeitet. Das Konzept behandelt insbesondere die vielfältigen Missstände, die in dem Block identifiziert wurden: Nicht lagegerechte Flächennutzung, fehlende soziale Infrastruktureinrichtungen und Grünwegeverbindungen, hoher Versiegelungsgrad und Altlasten, Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe, Geringe Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes. Die koordinierte Neuordnung und gezielte Beseitigung dieser Missstände erfordern einen hohen kommunalen Aufwand und den Einsatz der Steuerungsinstrumente des besonderen Städtebaurechts. Hierfür bildet das Konzept nun eine Grundlage.
Zukünftig folgt ein weiteres Konzept für den sogenannten Gerichtsblock.



Blockentwicklungskonzept Böttgerblock
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