Blockentwicklungs-
konzepte

Blockentwicklungskonzepte

Im Rahmen von Blockentwicklungskonzepten konkretisieren wir Sanierungsziele auf der Block- und Grundstücksebene und schaffen somit die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

„Städtebauliche und funktionale Defizite“: so heißt es an vielen Stellen im BauGB – besonders im Besonderen Städtebaurecht. Ein Weg diese in Baublöcken zu benennen und konzeptionell zu beheben ist die Erarbeitung von Blockentwicklungskonzepten. Das Ziel dieser ist dabei die Formulierung oder Konkretisierung grundstücksbezogener (Sanierungs-)Ziele, welche die Grundlage für eine qualifizierte und rechtssichere sanierungsrechtliche Beurteilung und Genehmigung von Vorhaben gemäß §§ 144, 145 BauGB bilden. Zudem können Blockentwicklungskonzepte als inhaltliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen dienen.

Aus diesem Grund treffen wir in den Blockentwicklungskonzepten neben einer ausführlichen Bestandsanalyse sowie der Formulierung block- und grundstücksbezogener Sanierungsziele auch Aussagen zu Zonierung, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur zulässigen Bebauung. Zur Erarbeitung der Konzepte zählt natürlich auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (u.a. Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen) sowie die Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern.

Aktuell bearbeiten wir zwei Blockentwicklungskonzepte für die Bereiche Böttgerblock und Gerichtsblock in unserem jüngsten Fördergebiet Badstraße/Pankstraße.

Ungeordneter Bereich des Böttgerblockes in der Badstraße/Pankstraße
Wichtiger Teil des Gerichtsblockes: Die Werkstätten des Nordens
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Blockentwicklungskonzept Holzuferblock
Blockentwicklungskonzept Holzuferblock